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Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen Der Fachdienst Einwohnerservice - Friedhofsverwaltung der Stadt Lampertheim weist darauf hin, dass ab der 24. KW auf allen städtischen Friedhöfen die jährlich vorgeschriebene Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale durchgeführt werden wird. Die Friedhofsatzung schreibt vor, dass die Grabmale von den jeweils Nutzungsberechtigten dauernd in sicherem Zustand zu erhalten und darauf hin zu überprüfen sind. Die Nutzungsberechtigten sind für jeden Schaden haftbar, der durch nicht verkehrssichere Grabmale verursacht wird. Unbeschadet dieser Vorschrift ist die Verwaltung verpflichtet, durch eine jährliche durchzuführende Standsicherheitskontrolle die Grabmale zu überprüfen. Da es aber bezüglich diesen Standsicherheitskontrollen immer wieder zu Irritationen über die angeblich nicht fachgerechte Vorgehensweise der Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei diesen Überprüfungen kommt, weist die Verwaltung darauf hin, dass für diese Arbeiten ein Spezialgerät eingesetzt wird. Eine Messung der Standsicherheit kann dabei exakt gemessen werden. In keinem Fall ist es so, dass die Grabmale, wie teilweise in der Vergangenheit immer wieder angeführt wird, mit den Händen bewusst „losgerüttelt“ werden. Nach den Unfallverhütungsvorschriften müssen alle Grabmale von 70 – 120 cm Höhe einer Drucklast von 0,5 kN (50 kg) unterzogen werden. Bei Grabmalen von 50 – 70 cm Höhe beträgt der Prüfdruck 0,3 kN (30 kg). Dagegen werden stehende Grabmale die kleiner als 50 cm sowie aufgesetzte Teile über 120 cm, jeweils ab Oberkante Fundament gemessen, optisch und von Hand auf ihre Standsicherheit überprüft. Die erforderliche Standsicherheit ist gegeben, wenn das Grabmal bei der Prüfung keinerlei Schwankungen aufweist. Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter zur Verfügung: Fachspezifische Fragen richten Sie bitte an den Fachdienst 10-2 Einwohnerservice - Friedhofsverwaltung, Herrn Frank Schollenberger, Tel.: 06206/935-327, E-Mail:
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. Quelle: Presse Stadt Lampertheim / bei Mannheim
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