Anwalts- und Notarkanzlei

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

 

  • Immobilien: Kauf, Nießbrauch.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag.
  • Erbe: Nachlassauseinandersetzung.
  • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge (Immobilien) Übergabeverträge
  • Vermögensnachfolge: Übertragung von Immobilien, Schenkung zu Lebzeiten.
  • Vorsorgliche Rechtsberatung: Rechtsberatung in Vermögensnachfolge, Testamentgestaltung und Erbfolge.
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.



Anwalts- und Notarkanzlei Schott
Rechtsanwalt und Notar
Kaiserstraße 20
68623 Lampertheim

 

Telefon: (06206) 25 50
Telefax: (06206) 5 68 50

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Anfahrt / google map

www.anwalts-und-notarkanzlei-schott.de

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